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Sinabelkirchen

Marktgemeinde


Verordnungen und andere Rechtsgrundlagen

  • Die Verordnung vom 04.03.2022 regelt die Gestaltung von Freiflächen und Einfriedungen im Jahr 2022. Freiflächen sind unbebaute und unbefestigte Grundstücke im Bauland (WR, WA, KG, GG, etc.). Die Verordnung umfasst auch versiegelte Flächen ohne Baurechte.
    031-3-2022_VO_Freiflaechen_idF_28.03.2024
  • Die Marktgemeinde Sinabelkirchen, im weiteren als Gemeinde bezeichnet, liefert im Rahmen der nachstehenden Allgemeinen Versorgungs- und Lieferbedingungen zu den jeweils festgesetzten Tarifen Trinkwasser, soweit die Betriebsmittel ausreichen. Die Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Wasserangebots erfordert nicht besondere Maßnahmen oder ungewöhnliche Verwendungen. Jeder Wasserbezug unterliegt den gültigen ALLGEMEINEN VERSORGUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN der Gemeinde.
    AVB_Sinabelkirchen_07-2025
  • Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 30. September 2021 wird gemäß § 11 i. V. m. § 13 des Steiermärkischen Abfallwirtschaftsgesetzes 2004, LGB1. Nr. 65/2004 und auf Grund der Ermächtigung gemäß § 8 Abs. 5 des Finanzverwaltungsgesetzes 1948, BGBI. Nr. 45/1948 in Verbindung mit § 17 Abs. 3 Z. 4 des Finanzverwaltungsgesetzes 2017, BGBI. I Nr. 116/2016, die Abfallordnung der Marktgemeinde Sinabelkirchen erlassen:
    Abfuhrordnung_2021_final
  • Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.10.2022 folgenden Beschluss gefasst: Die bestehende Abfallgebührordnung der Marktgemeinde Sinabelkirchen wird wie nachstehend geändert. Der § 16 lautet wie folgt: § 16 Variable Gebühr
    Abfuhrordnung_Änderung_2022
  • Gemäß der Steiermärkischen Gemeindeordnung 1967, § 41, Abs. 1, LGBl. Nr. 115/1967 i.d.g.F., hat der Gemeinderat der Marktgemeinde Sinabelkirchen in seiner Sitzung vom 11. April 2008 nachste- hende Verordnung beschlossen.
    Rasenmaehen_Verordnung_2008
  • Ein Dokument mit Definitionen von Begriffen, die in der Abwasserverordnung der Gemeinde Sinabelkirchen verwendet werden, einschließlich Definitionen des öffentlichen Kanalisationssystems, der Hausanschlussleitung, des Abwassers und des Kanalbetreibers.
    Verordnung Schmutzwasserkanal
  • Verordnung über KFZ Abstellplätze
  • Der Gemeinderat von M hat gemäß § 89 A bs. 4 des Gemeindeordnungsgesetzes 1995 beschlossen, Parkplätze für Kraftfahrzeuge oder Garagen einzurichten. Die Anzahl der Parkplätze wurde auf $ 1 festgelegt. Die Verpflichtung zur Schaffung von Parkplätzen ist erfüllt, wenn die Anzahl der geschaffenen Parkplätze den Anforderungen entspricht.
    Verordnung_KFZ_Abstellplaetze_2019
  • Der Gemeinderat der Marktgemeinde Sinabelkirchen hat in seiner Sitzung Nr. 3/2026 vom 16.06.2026 eine Verordnung erlassen, mit der ein Verbot des Aufstellens von Zelten, Wohnwagen, Wohnmobilen oder ähnlichen beweglichen Unterkünften von Campingplätzen im gesamten Gemeindegebiet der Marktgemeinde Sinabelkirchen angeordnet wird.
    Verordnung_zur_Verhinderung_des_Campierens_außerhalb_dafür_vorgesehener_Flächen
  • Die Marktgemeinde Sinabelkirchen, im weiteren Gemeinde genannt, liefert im Rahmen der nachfolgenden Allgemeinen Versorgungs- und Lieferbedingungen Wasser zu den jeweils festgesetzten Tarifen zu versichernden Grundstücken nicht besondere M aßnahmen oder außergewöhnlich A ufwendungen erforderlich macht. Jeder Wasserbezug unterliegt den gültigen ALLGEMEINEN VERSORGUNGS- UND LIEFERBEDINGUNGEN der Gemeinde.
    Wasser_AVB_Sinabelkirchen_2017
  • Der Gemeinderat hat beschlossen, die Wasseranschlussgebühren ab 01.04.2023 neu festzusetzen. a) Die Anschlussgebühr für Objekte bis 350 m² Bruttogeschossfläche beträgt € 3.080. b) Die Anschlussgebühr für Objekte über 350 m² Bruttogeschossfläche beträgt € 8,80 pro m² zzgl. USt. Sondertarif für die Hochzone Obergroßauberg. c) Bei Zubauten an bereits angeschlossenen Objekten werden ab der Fläche von 350 m² Bruttogeschossfläche € 8,80 pro m² zzgl. USt. verrechnet.
    Wasseranschlussgebühr_2023
  • Kundmachung des Bürgermeisters über die Wertsicherung von Benutzungsgebühren 2026. Aufgrund der Veröffentlichung des Verbraucherpreisindex 2015 (VPI 2015) ändert sich die Höhe der Benutzungsgebühren ab 01.01.2026 um 4%. Dies bedeutet eine Änderung der Gebührenhöhe in den Fällen.
    Wertsicherung von Benützungsgebühren Kanal _ Abfall _ 2026
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    Wertsicherung von Benützungsgebühren Wasser_2026

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  • Sinabelkirchen 8, 8261 Sinabelkirchen, AUT
  • gde@sinabelkirchen.gv.at
  • +43 3118 22110
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